Das Einzelne ist dasselbe, was das Wirkliche ist, nur daß jenes aus
dem Begriffe hervorgegangen, somit als Allgemeines, als die negative Identität
mit sich gesetzt ist. Das Wirkliche, weil es nur erst an
sich oder unmittelbar die Einheit des Wesens und der
Existenz ist, kann es wirken; die Einzelheit des Begriffes aber
ist schlechthin das Wirkende, und zwar auch nicht mehr wie die Ursache
mit dem Scheine, ein Anderes zu wirken, sondern das Wirkende seiner
selbst.—Die Einzelheit ist aber nicht in dem Sinne nur unmittelbarer
Einzelheit zu nehmen, nach der wir von einzelnen Dingen, Menschen sprechen;
diese Bestimmtheit der Einzelheit kommt erst beim Urteile vor. Jedes Moment
des Begriffs ist selbst der ganze Begriff (§ 160), aber die Einzelheit,
das Subjekt, ist der als Totalität gesetzt Begriff.
Zusatz 1. Wenn vom Begriff gesprochen wird, so ist
es gewöhnlich nur die afbstrakte Allgemeinheit, welche man dabei vor
Augen hat, und der Begriff pflegt dann auch wohl [als] eine allgemeine
Vorstellung definiert zu werden. Man spricht demgemäß vom Begriff
der Farbe, der Pflanze, des Tieres usw., und diese Begriffe sollen dadurch
entstehen, daß bei Hinweglassung des Besonderen, wodurch sich die
verschiedenen Farben, Pflanzen, Tiere usw. voneinander unterscheiden, das
denselben Gemeinschaftliche festgehalten werde. Dies ist die Weise, wie
der Verstand den Begriff auffaßt, und das Gefühl hat recht,
wenn es solche Begriffe für hohl und leer, für bloße Schemen
und Schatten erklärt. Nun aber ist das Allgemeine des Begriffs nicht
bloß ein Gemeinschaftliches, welchem gegenüber das Besondere
seinen Bestand für sich hat, sondern vielmehr das sich selbst Besondernde
(Spezifizierende) und in seinem Anderen in ungetrübter Klarheit bei
sich selbst Bleibende. Es ist von der größten Wichtigkeit sowohl
für das Erkennen als auch für unser praktisches Verhalten, daß
das bloß Gemeinschaftliche nicht mit dem wahrhaft Allgemeinen, dem
Universellen, verwechselt wird. Alle Vorwürfe, welche gegen das Denken
überhaupt und dann näher das philosophische Denken vom Standpunkt
des Gefühls aus erhoben zu werden pflegen, und die so oft wiederholte
Behauptung von der Gefährlichkeit des angeblich zu weit getriebenen
Denkens haben ihren Grund in jener Verwechslung. Das Allgemeine in seiner
wahren und umfassenden Bedeutung ist übrigens ein Gedanke, von welchem
gesagt werden muß, daß es Jahrtausende gekostet hat, bevor
derselbe in das Bewußtsein der Menschen getreten, und welcher erst
durch das Christentum zu seiner vollen Anerkennung gelangt ist. Die sonst
so hochgebildeten Griechen haben weder Gott in seiner wahren Allgemeinheit
gewußt noch auch den Menschen. Die Götter der Griechen waren
nur die besonderen Mächte des Geistes, und der allgemeine Gott, der
Gott der Nationen, war für die Athener noch der verborgene Gott. So
bestand denn auch für die Griechen zwischen ihnen selbst und den Barbaren
eine absolute Kluft, und der Mensch als solcher war noch nicht anerkannt
in seinem unendlichen Werte und seiner unendlichen Berechtigung. Man hat
wohl die Frage aufgeworfen, worin der Grund davon liege, daß in dem
modernen Europa die Sklaverei verschwunden sei, und dann bald diesen bald
jenen besonderen Umstand zur Erklärung dieser Erscheinung angefürt.
Der wahrhafte Grund, weshalb es im christlichen Europa keine Sklaven mehr
gibt, ist in nichts anderem als im Prinzipe des Christentums selbst zu
suchen. Die christliche Religion ist die Religion der absoluten Freiheit,
und nur für den Christen gilt der Mensch als solcher, in seiner Unendlichkeit
und Allgemeinheit. Was dem Sklaven fehlt, das ist die Anerkennung seiner
Persönlichkeit; das Prinzip der Persönlichkeit aber ist die Allgemeinheit.
Der Herr betrachtet den Sklaven nicht als Person, sondern als selbstlose
Sache, und der Sklave gilt nicht selbst als Ich, sondern der Herr ist sein
Ich. —Der vorher erwähnte Unterschied zwischen dem bloß Gemeinschaftlichen
und dem wahrhaft Allgemeinen findet sich in Rousseaus bekanntem
Contract social auf eine treffende Weise dadurch ausgesprochen,
daß darin Gesagt wird, die Gesetze eines Staats müßten
aus dem allgemeinen Willen (der volonté générale)
hervorgehen, brauchten aber deshalb gar nicht der Wille aller (volonté
de tous) zu sein. Rousseau würde in Beziehung auf die Theorie
des Staat Gründlicheres geleistet haben, wenn er diesen Unterschied
immer vor Augen behalten hätte. Der allgemeine Wille ist der Begriff
des Willens, und die Gesetze sind die in diesem Begriff begründeten
besonderen Bestimmungen des Willens.
Zusatz 2. Hinsichtlich der in der Verstandeslogik
üblichen Erörterung über die Entstehung und Bildung der
Begriffe ist noch zu bemerken, daß wir die Begriffe gar nicht
bilden und daß der Begriff überhaupt gar nicht als etwas Entstandenes
zu betrachten ist. Allerdings ist der Begriff nicht bloß das Sein
oder das Unmittelbare, sondern es gehört zu demselben auch die Vermittlung;
diese liegt aber in ihm selbst, und der Begriff ist das durch sich und
mit sich selbst Vermittelte. Es ist verkehrt, anzunehmen, erst seien die
Gegenstände, welche den Inhalt unserer Vorstellungen bilden, und dann
hinterdrein komme unsere subjektive Tätigkeit, welche durch die vorher
erwähnte Operation des Abstrahierens und des Zusammenfassens des den
Gegenständen Gemeinschaflichen die Begriffe derselben bilde. Der Begriff
ist vielmehr das wahrhaft Erste, und die Dinge sind das, was sie sind,
durch die Tätigkeit des ihnen innewohnenden und in ihnen sich offenbarenden
Begriffs. In unserem religiösen Bewußtsein kommt dies so vor,
daß wir sagen, Gott habe die Welt aus Nichts erschaffen oder, anders
ausgedrückt, die Welt und die endlichen Dinge seien aus der Fülle
der göttlichen Gedanken und der göttlichen Ratschlüsse hervorgegangen.
Damit ist anerkannt, daß der Gedanke und näher der Begriff die
unendliche Form oder die freie, schöpferische Tätigkeit ist,
welche nicht eines außerhalb ihrer vorhandenen Stoffs bedarf, um
sich zu realisieren.
§ 164
Der Begriff ist das schlechthin Konkrete, weil die negative Einheit
mit sich als An-und-für-sich-Bestimmtsein, welches die Einzelheit
ist, selbst seine Beziehung auf sich, die Allgemeinheit ausmacht. Die Momente
des Begriffes können insofern nicht abgesondert werden; die Reflexionsbestimmungen
sollen jede für sich, abgesondert von der entgegengesetzten,
gefaßt werden und gelten; aber indem im Begriff ihre Identität
gesetzt ist, kann jedes seiner Momente unmittelbar nur aus und mit
den anderen gefaßt werden.
Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelheit sind abstrakt genommen dasselbe,
was Identität, Unterschied und Grund. Aber das Allgemeine ist das
mit sich Identische ausdrücklich in der Bedeutung, daß
in ihm zugleich das Besondere und Einzelne enthalten sei. Ferner ist das
Besondere das Unterschiedene oder die Bestimmtheit, aber in der Bedeutung,
daß es allgemein in sich und als Einzelnes sei. Ebenso hat das Einzelne
die Bedeutung, daß es Subjekt, Grundlage sei, welche die Gattung
und Art in sich enthalte und selbst substantiell sei. Dies ist die gesetzte
Ungetrenntheit der Momente in ihrem Unterschiede (§ 160),—die Klarheit
des Begriffes, in welchem jeder Unterschied keine Unterbrechung, Trübung
macht, sondern ebenso durchsichtig ist.
Man hört nichts gewöhnlicher sagen, als
daß der Begriff etwas Abstraktes ist. Dies ist teils insofern
richtig, als das Denken überhaupt und nicht das empirisch konkrete
Sinnliche sein Element, teils als er noch nicht die Idee ist. Insofern
ist der subjektive Begriff noch formell, jedoch gar nicht als ob
er je einen anderen Inhalt haben oder erhalten sollte als sich selbst.—Als
die absolute Form selbst ist er alle Bestimmtheit, aber wie sie
in ihrer Wahrheit ist. Ob er also gleich abstrakt ist, so ist er das Konkrete,
und zwar das schlechthin Konkrete, das Subjekt als solches. Das Absolut-Konkrete
ist der Geist (s. Anm. § 159),—der Begriff, insofern er als Begriff,
sich unterscheidend von seiner Objektivität, die aber des Unterscheidens
unerachtet die seinige bleibt, existiert. Alles andere Konkrete,
so reich es sei, ist nicht so innig identisch mit sich und darum an ihm
selbst nicht so konkret, am wenigsten das, was man gemeinhin unter Konkretem
versteht, eine äußerlich zusammengehaltene Mannigfaltigkeit.—Was
auch Begriffe, und zwar bestimmte Begriffe genannt werden, z.B. Mensch,
Haus, Hier usf., sind einfache Bestimmungen und abstrakte Vorstellungen,—Abstraktionen,
die vom Begriffe nur das Moment der Allgemeinheit nehmen und die Besonderheit
und Einzelheit weglassen, so nicht an ihnen entwickelt sind und damit gerade
vom Begriff abstrahieren.
§ 165
Das Moment der Einzelheit setzt erst die Momente des Begriffes als
Unterschiede, indem sie dessen negative Reflexion-in-sich, daher zunächst
das freie Unterscheiden desselben als die erste Negation ist, womit
die Bestimmtheit des Begriffes gesetzt wird, aber als Besonderheit,
d.i. daß die Unterschiedenen erstlich nur die Bestimmtheit der Begriffsmomente
gegeneinander haben und daß zweitens ebenso ihre Identität,
daß das eine das andere ist, gesetzt ist; diese gesetzte
Besonderheit des Begriffes ist das Urteil.
Die gewöhnlichen Arten von klaren, deutlichen und adäquaten
Begriffen gehören nicht dem Begriffe, sondern der Psychologie
insofern an, als unter klarem und deutlichem Begriffe Vorstellungen
gemeint sind, unter jenem eine abstrakte, einfach bestimmte, unter diesem
eine solche, an der aber noch ein Merkmal, d.i. irgendeine Bestimmtheit
zum Zeichen für das subjektive Erkennen herausgehoben ist.
Nichts ist so sehr selbst das Merkmal der Äußerlichkeit und
des Verkommens der Logik als die beliebte Kategorie des Merkmals.
Der adäquate spielt mehr auf den Begriff, ja selbst auf die
Idee an, aber drückt noch nichts als das Formelle der Übereinstimmung
eines Begriffs oder auch einer Vorstellung mit ihrem Objekte, einem äußerlichen
Dinge, aus. —Den sogenannten subordinierten und koordinierten
Begriffen liegt der begrifflose Unterschied vom Allgemeinen und Besonderen
und deren Verhältnis-beziehung in einer äußerlichen Reflexion
zugrunde. Ferner aber eine Aufzählung von Arten konträrer
und kontradiktorischer, bejahender, verneiender Begriffe usf. ist
nichts anderes als ein Auflesen nach Zufall von Bestimmtheiten des Gedankens,
welche für sich der Sphäre des Seins oder Wesens angehören,
wo sie bereits betrachtet worden sind, und die mit der Begriffsbestimmtheit
selbst als solcher nichts zu tun haben. —Die wahrhaften Unterschiede des
Begriffs, der allgemeine, besondere und einzelne, machen allein doch auch
nur insofern Arten desselben aus, als sie von einer äußerlichen
Reflexion auseinandergehalten werden. —Die immanente Unterscheidung und
Bestimmen des Begriffes ist im Urteile vorhanden, denn das Urteilen
ist das Bestimmen des Begriffs.
b. Das Urteil
§ 166
Das Urteil ist der Begriff in seiner Besonderheit, als unterscheidende
Beziehung seiner Momente, die als fürsichseiende und zugleich
mit sich, nicht miteinander identische gesetzt sind.
Gewöhnlich denkt man beim Urteil zuerst an die Selbständigkeit
der Extreme, des Subjekts und Prädikats, daß jenes ein Ding
oder eine Bestimmung für sich und ebenso das Prädikat eine allgemeine
Bestimmung außer jenem Subjekt, etwa in meinem Kopfe sei,—die dann
von mir mir jener zusammengebracht, und hiermit geurteilt werde. Indem
jedoch die Kopula 'ist' das Prädikat vom Subjekte aussagt,
wird jenes äußerliche, subjektive Subsumieren wieder
aufgehoben und das Urteil als eine Bestimmung des Gegenstandes selbst
genommen.—Die etymologische Bedeutung des Urteils in unserer
Sprache ist tiefer und drückt die Einheit des Begriffs als das Erste
und dessen Unterscheidung als die ursprüngliche Teilung aus,
was das Urteil in Wahrheit ist.
Das abstrakte Urteil ist der Satz: 'das Einzelne
ist das Allgemeine.' Dies sind die Bestimmungen, die das Subjekt
und Prädikat zunächst gegeneinander haben, indem die Momente
des Begriffs in ihrer unmittelbaren Bestimmtheit oder ersten Abstraktion
genommen werden. (Die Sätze: 'das Besondere ist das Allgemeine,'
und: 'das Einzelne ist das Besondere,' gehören der weiteren
Fortbestimmung des Urteils an.) Es ist für einen verwundernswürdigen
Mangel an Beobachtung anzusehen, das Faktum in den Logiken nicht angegeben
zu finden, daß in jedem Urteil solcher Satz ausgesprochen
wird : 'das Einzelne ist das Allgemeine,'oder noch bestimmter: 'das
Subjekt ist das Prädikat' (z.B. 'Gott ist absoluter Geist'). Freilich
sind die Bestimmungen Einzelheit und Allgemeinheit, Subjekt und Prädikat
auch unterschieden, aber darum bleibt nicht weniger das ganz allgemeine
Faktum, daß jedes Urteil sie als identisch aussagt.
Die Kopula 'ist' kommt von der Natur des Begriffs,
in seiner Entäußerung identisch mit sich zu sein; das
Einzelne und das Allgemeine sind als seine Momente solche Bestimmtheiten,
die nicht isoliert werden können. Die früheren Reflexionsbestimmtheiten
haben in ihren Verhältnissen auch die Beziehung aufeinander,
aber ihr Zusammenhang ist nur das Haben, nicht das Sein,
die als solche gesetzt Identität oder die Allgemeinheit.
Das Urteil ist deswegen erst die wahrhafte Besonderheit des Begriffs,
denn es ist die Bestimmtheit oder Unterscheidung desselben, welche aber
Allgemeinheit bleibt.
Zusatz. Das Urteil pflegt als eine Verbindung von
Begriffen, und zwar von verschiedenartigen Begriffen betrachtet zu werden.
Das Richtige in dieser Auffassung ist dies, daß der Begriff allerdings
die Voraussetzung des Urteils bildet und im Urteil in der Form des Unterschiedes
auftritt; dahingegen ist es falsch, von verschiedenartigen Begriffen zu
reden, denn der Begriff als solcher, obschon konkret, ist doch wesentlich
einer, und die in ihm enthaltenen Momente sind nicht als verschiedene
Arten zu betrachten, und ebenso falsch ist es, von einer Verbindung
der Seiten des Urteils zu sprechen, da, wenn von einer Verbindung die Rede
ist, die Verbundenen als auch ohne die Verbindung für sich vorhanden
gedacht werden. Diese äußerliche Auffassung zeigt sich dann
noch bestimmter, wenn von dem Urteil gesagt wird, daß dasselbe dadurch
zustande komme, daß einem Subjekt ein Prädikat beigelegt
werde. Das Subjekt gilt hierbei als draußen für sich bestehend
und das Prädikat als in unserem Kopfe befindlich. Dieser Vorstellung
widerspricht indes schon die Kopula 'ist.' Wenn wir sagen: 'diese
Rose ist rot,' oder: 'dieses Gemälde ist schön,'
so ist damit ausgesprochen, daß wir es nicht sind, die es
der Rose erst äußerlich antun, rot, oder dem Gemälde, schön
zu sein, sondern daß dies die eigenen Bestimmungen dieser Gegenstände
sind. Ein fernerer Mangel der in der formellen Logik gewöhnlichen
Auffassung des Urteils besteht dann darin, daß derselben zufolge
das Urteil überhaupt bloß als etwas Zufälliges erscheint
und daß der Fortgang vom Begriff zum Urteil nicht nachgewiesen wird.
Nun aber ist der Begriff als solcher nicht, wie der Verstand meint, prozeßlos
in sich verharrend, sondern vielmehr, als unendliche Form, schlechthin
tätig, gleichsam das punctum saliens aller Lebendigkeit und
somit sich von sich selbst unterscheidend. Diese durch die eigene Tätigkeit
des Begriffs gesetzte Diremtion desselben in den Unterschied seiner Momente
ist das Urteil, dessen Bedeutung hiernach als die Besonderung
des Begriffs aufzufassen ist. Dieser ist zwar an sich schon das
Besondere, allein im Begriff als solchem ist das Besondere noch nicht gesetzt,
sondern noch in durchsichtiger Einheit mit dem Allgemeinen. So enthält
z.B., wie früher (§ 160 Zusatz) bemerkt wurde, der Keim einer
Pflanze zwar bereits das Besondere der Wurzel, der Zweige, der Blätter
usf., allein dies Besondere ist nur erst in sich vorhanden und wird
erst gesetzt, indem der Keim sich erschließt, welches als das Urteil
der Pflanze zu betrachten ist. Dies Beispiel kann dann auch dazu dienen,
um daran bemerklich zu machen, wie weder der Begriff noch das Urteil bloß
in unserem Kopfe befindlich sind und nicht bloß von uns gebildet
werden. Der Begriff ist das den Dingen selbst Innewohnende, wodurch sie
das sind, was sie sind, und einen Gegenstand begreifen heißt somit,
sich seines Begriffs bewußt werden; schreiten wir dann zur Beurteilung
des Gegenstandes, so ist es nicht unser subjektives Tun, wodurch dem Gegenstand
dies oder jenes Prädikat beigelegt wird, sondern wir betrachten den
Gegenstand in der durch seinen Begriff gesetzten Bestimmtheit.
§ 167
Das Urteil wird gewöhnlich in subjektiven Sinn genommen, als
eine Operation und Form, die bloß im selbstbewusten
Denken vorkomme. Dieser Unterschied ist aber im Logischen noch nicht vorhanden,
das Urteil ist ganz allgemein zu nehmen: alle Dinge sind ein Urteil,—d.h.
sie sind Einzelne, welche eine Allgemeinheit oder innere
Natur in sich sind, oder ein Allgemeines, das vereinzelt ist;
die Allgemeinheit und Einzelheit unterscheidet sich in ihnen, aber ist
zugleich identisch.
Jenem bloß subjektiv sein sollenden Sinne des Urteils, als ob ich
einem Subjekte ein Prädikat beilegte, widerspricht der vielmehr
objektive Ausdruck des Urteils: 'die Rose ist rot,' 'Gold ist
Metall' usf.; nicht ich lege ihnen etwas erst bei.—Die Urteile sind
von den Sätzen unterschieden; die letzteren enthalten eine
Bestimmung von den Subjekten, die nicht im Verhältnis der Allgemeinheit
zu ihnen steht,—einen Zustand, eine einzelne Handlung und dergleichen;
'Cäsar ist zu Rom in dem und dem Jahre geboren, hat 10 Jahre in Gallien
Krieg geführt, ist über den Rubikon gegangen' usf. sind Sätze,
keine Urteile. Es ist ferner etwas ganz Leeres, zu sagen, daß dergleichen
Sätze, z.B. 'ich habe heute nacht gut geschlafen' oder auch
'Präsentiert das Gewehr!,' in die Form eines Urteils gebracht
werden können. Nur dann würde ein Satz [wie] 'es führt
ein Wagen vorüber' ein und zwar subjektives Urteil sein, wenn es zweifelhaft
sein könnte, ob das vorüber sich Bewegende ein Wagen sei oder
ob der Gegenstand sich bewege und nicht vielmehr der Standpunkt, von dem
wir ihn beobachten; wo das Interesse also darauf geht, für [eine]
noch nicht gehörig bestimmte Vorstellung die Bestimmung zu finden.
§ 168
Der Standpunkt des Urteils ist die Endlichkeit, und die Endlichkeit
der Dinge besteht auf demselben darin, daß sie ein Urteil sind, daß
ihr Dasein und ihre allgemeine Natur (ihr Leib und ihre Seele) zwar vereinigt
sind, sonst wären die Dinge nichts, aber daß diese ihre Momente
sowohl bereits verschieden als überhaupt trennbar sind.
§ 169
Im abstrakten Urteile 'das Einzelne ist das Allgemeine' ist das
Subjekt als das negativ sich auf sich Beziehende das unmittelbar Konkrete,
das Prädikat hingegen das Abstrakte, Unbestimmte, das Allgemeine.
Da sie aber durch 'ist' zusamenhängen, so muß auch das
Prädikat in seiner Allgemeinheit die Bestimmtheit des Subjekts enthalten,
so ist sie die Besonderheit und diese die gesetzte Identität
des Subjekts und Prädikats; als das hiermit gegen diesen Formunterschied
Gleichgültige ist sie der Inhalt.
Das Subjekt hat erst im Prädikate seine ausdrückliche Bestimmtheit
und Inhalt; für sich ist es deswegen eine bloße Vorstellung
oder ein leerer Name. In den Urteilen 'Gott ist das Allerrealste'
usf. oder 'das Absolute ist identisch mit sich' usf. ist Gott,
das Absolute ein bloßer Name; was das Subjekt ist,
ist erst im Prädikate gesagt. Was es als Konkretes sonst noch wäre,
geht dieses Urteil nichts an (vgl. § 31).
Zusatz. Sagt man: 'das Subjekt ist das, wovon etwas
ausgesagt [wird], und das Prädikat ist das Ausgesagte,' so ist dies
etwas sehr Triviales, und man erfährt dadurch nichts Näheres
über den Unterschied dieser beiden. Das Subjekt ist seinem Gedanken
nach zunächst das Einzelne und das Prädikat das Allgemeine. In
der weiteren Entwicklung des Urteils geschieht es dann, daß das Subjekt
nicht bloß das unmittelbar Einzelne und das Prädikat nicht bloß
das abstrakt Allgemeine bleibe; Subjekt und Prädikat erhalten demnächst
auch die Bedeutung jenes, des Besonderen und des Allgemeinen, und dieses,
des Besonderen und des Einzelnen. Dieser Wechsel in der Bedeutung der beiden
Seiten des Urteils ist es, welcher unter den beiden Benennungen Subjekt
und Prädikat stattfindet.
§ 170
Was die nähere Bestimmtheit des Subjekts und Prädikats betrifft,
so ist das erstere, als die negative Beziehung auf sich selbst (§
163, 166 Anm.), das zugrunde liegende Feste, in welchem das Prädikat
sein Bestehen hat und ideell ist (es inhäriert dem Subjekte);
und indem das Subjekt überhaupt und unmittelbar konkret ist,
ist der bestimmte Inhalt des Prädikats nur eine der vielen Bestimmtheiten
des Subjekts und dieses reicher und weiter als das Prädikat.
Umgekehrt ist das Prädikat als das Allgemeine
für sich bestehend und gleichgültig, ob dies Subjekt ist oder
nicht; es geht über das Subjekt hinaus, subsumiert dasselbe
unter sich und ist seinerseits weiter als das Subjekt. Der bestimmte
Inhalt des Prädikats (vorh, §) macht allein die Identität
beider aus.
§ 171
Subjekt, Prädikat und der bestimmte Inhalt oder die Identität
sind zunächst im Urteile in ihrer Beziehung selbst verschieden,
aus einanderfallend gesetzt. An sich, d.i. dem Begriffe nach aber
sind sie identisch, indem die konkrete Totalität des Subjekts
dies ist, nicht irgendeine unbestimmte Mannigfaltigkeit zu sein, sondern
allein Einzelheit, das Besondere und Allgemeine in einer Identität,
und eben diese Einheit ist das Prädikat (§ 170).—In der Kopula
ist ferner die Identität des Subjekts und Prädikats zwar
gesetzt, aber zunächst nur als abstraktes Ist. Nach
dieser Identität ist das Subjekt auch in der Bestimmung des
Prädikats zu setzen, womit auch dieses die Bestimmung des ersteren
erhält und die Kopula sich erfüllt. Dies ist die Fortbestimmung
des Urteils durch die inhaltsvolle Kopula zum Schlusse. Zunächst
am Urteile ist die Fortbestimntung desselben, das Bestimmen der zuerst
abstrakten, sinnlichen Allgemeinheit zur Allheit, Gattung
und zur entwickelten Begriffsallgemeinheit.
Die Erkenntnis der Fortbestimmung des Urteils gibt demjenigen, was als
Arten des Urteils aufgeführt zu werden pflegt, erst sowohl
einen Zusammenhang als einen Sinn. Außerdem, daß die
gewöhnliche Aufzählung als ganz zufällig aussieht, ist sie
etwas Oberflächliches und selbst Wüstes und Wildes in der Angabe
der Unterschiede; wie positives, kategorisches, assertorisches Urteil unterschieden
sei, ist teils überhaupt aus der Luft gegriffen, teils bleibt es unbestimmt.
Die verschiedenen Urteile sind als notwendig auseinander folgend und als
ein Fortbestimmen des Begriffs zu betrachten, denn das Urteil selbst
ist nichts als der bestimmte Begriff. In Beziehung auf die beiden
vorhergegangenen Sphären des Seins und Wesens sind die
bestimmten Begriffe als Urteile Reproduktionen dieser Sphären,
aber in der einfachen Beziehung des Begriffs gesetzt.
Zusatz. Die verschiedenen Arten des Urteils sind nicht
bloß als eine empirische Mannigfaltigkeit, sondern als eine durch
das Denken bestimmte Totalität aufzufassen, und es gehört zu
den großen Verdiensten Kants, zuerst diese Forderung geltend gemacht
zu haben. Ob nun schon die von Kant aufgestellte Einteilung der Urteile
nach dem Schema seiner Kategorientafel in Urteile der Qualität, der
Quantität, dir Relation und der Modalität teils wegen der bloß
formellen Anwendung des Schemas dieser Kategorien, teils auch um ihres
Inhalts willen nicht als genügend anerkannt werden kann, so liegt
derselben doch die wahrhafte Anschauung zugrunde, daß es die allgemeinen
Formen der logischen Idee selbst sind, wodurch die verschiedenen Arten
des Urteils bestimmt werden. Wir erhalten demgemäß zunächst
drei Hauptarten des Urteils, welche den Stufen des Seins, des Wesens und
des Begriffs entsprechen. Die zweite dieser Hauptarten ist dann dem Charakter
des Wesens, als der Stufe der Differenz, entsprechend noch wieder in sich
gedoppelt. Der innere Grund dieser Systematik des Urteils ist darin zu
suchen, daß, da der Begriff die ideelle Einheit des Seins und des
Wesens ist, seine im Urteil zustande kommende Entfaltung auch zunächst
diese beiden Stufen in begriffsmäßiger Umbildung zu reproduzieren
hat, während er selbst, der Begriff, sich dann als das wahrhafte Urteil
bestimmend erweist.—Die verschiedenen Arten des Urteils sind nicht als
mit gleichem Werte nebeneinanderstehend, sondern vielmehr als eine Stufenfolge
bildend zu betrachten, und der Unterschied derselben beruht auf der logischen
Bedeutung des Prädikats. Dies findet sich dann auch insofern schon
im gewöhnlichen Bewußtsein, als man demjenigen, der nur solche
Urteile wie z.B. 'diese Wand ist grün,' 'dieser Ofen ist heiß'
usw. zu fällen pflegt, unbedenklich nur ein sehr geringes Urteilsvermögen
zuschreiben und dagegen erst von einem solchen sagen wird, daß er
wahrhaft zu urteilen verstehe, bei dessen Urteilen es sich darum handelt,
ob ein gewisses Kunstwerk schön, ob eine Handlung gut ist u.dgl. Bei
Urteilen der zuerst erwähnten Art bildet der Inhalt nur eine abstrakte
Qualität, über deren Vorhandensein zu entscheiden die unmittelbare
Wahrnehmung hinreicht, wohingegen, wenn von einem Kunstwerk gesagt wird,
daß es schön, oder von einer Handlung, daß sie gut sei,
die genannten Gegenstände mit dem, was sie sein sollen, d.h. mit ihrem
Begriff, verglichen werden.
a. Qualitatives Urteil
§ 172
Das unmittelbare Urteil ist das Urteil des Daseins; das Subjekt
in einer Allgemeinheit, als seinem Prädikate, gesetzt, welches eine
unmittelbare (somit sinnliche) Qualität ist. 1. Positives Urteil:
das Einzelne ist ein Besonderes. Aber das Einzelne ist nicht ein
Besonderes; näher, solche einzelne Qualität entspricht der konkreten
Natur des Subjekts nicht; 2. negatives Urteil.
Es ist eines der wesentlichsten logischen Vorurteile, daß solche
qualitative Urteile wie 'die Rose ist rot' oder 'ist nicht rot' Wahrheit
enthalten können. Richtig können sie sein, d.i. in dem
beschränkten Kreise der Wahrnehmung, des endlichen Vorstellens und
Denkens; dies hängt von dem Inhalte ab, der ebenso ein endlicher,
für sich unwahrer ist. Aber die Wahrheit beruht nur auf der Form,
d.i. dem gesetzten Begriffe und der ihm entsprechenden Realität; solche
Wahrheit aber ist im qualitativen Urteile nicht vorhanden.
Zusatz. Richtigkeit und Wahrheit werden im gemeinen
Leben sehr häufig als gleichbedeutend betrachtet, und demgemäß
wird oft von der Wahrheit eines Inhalts gesprochen, wo es sich um die bloße
Richtigkeit handelt. Diese betrifft überhaupt nur die formelle Übereinstimmung
unserer Vorstellung mit ihrem Inhalt, wie dieser Inhalt auch sonst beschaffen
sein mag. Dahingegen besteht die Wahrheit in der Übereinstimmung des
Gegenstandes mit sich selbst, d.h. mit seinem Begriff. Es mag immerhin
richtig sein, daß jemand krank ist oder daß jemand gestohlen
hat; solcher Inhalt ist aber nicht wahr, denn ein kranker Leib ist nicht
in Übereinstimmung mit dem Begriff des Lebens, und ebenso ist der
Diebstahl eine Handlung, welche dem Begriff des menschlichen Tuns nicht
entspricht. Aus diesen Beispielen ist zu entnehmen, daß ein unmittelbares
Urteil, in welchem von einem unmittelbar Einzelnen eine abstrakte Qualität
ausgesagt wird, wie richtig dieselbe auch sein mag, doch keine Wahrheit
enthalten kann, da Subjekt und Prädikat in demselben nicht in dem
Verhältnis von Realität und Begriff zueinander stehen.—Weiter
besteht dann die Unwahrheit des unmittelbaren Urteils darin, daß
dessen Form und Inhalt einander nicht entsprechen. Wenn wir sagen: 'diese
Rose ist rot,' so liegt in der Kopula 'ist,' daß Subjekt und
Prädikat miteinander übereinstimmen. Nun ist aber die Rose als
ein Konkretes nicht bloß rot, sondern sie duftet auch, hat eine bestimmte
Form und vielerlei andere Bestimmungen, die in dem Prädikat 'rot'
nicht enthalten sind. Andererseits kommt dies Prädikat, als ein abstrakt
Allgemeines, nicht bloß diesem Subjekt zu. Es gibt auch noch andere
Blumen und überhaupt andere Gegenstände, welche gleichfalls rot
sind. Subjekt und Prädikat im unmittelbaren Urteil berühren so
einander gleichsam nur an einem Punkt, aber sie decken einander
nicht. Anders verhält es sich mit dem Urteil des Begriffs. Wenn wir
sagen: 'diese Handlung ist gut,' so ist dies ein Urteil des Begriffs. Man
bemerkt sogleich, daß hier zwischen Subjekt und Prädikat nicht
dieses lose und äußerliche Verhältnis stattfindet wie in
dem unmittelbaren Urteil. Während bei diesem das Prädikat in
irgendeiner abstrakten Qualität besteht, welche dem Subjekt zukommen
oder auch nicht zukommen kann, so ist dagegen in dem Urteil des Begriffs
das Prädikat gleichsam die Seele des Subjekts, durch welche dieses,
als der Leib dieser Seele, durch und durch bestimmt ist.
§ 173
In dieser als erster Negation bleibt noch die Beziehung des
Subjekts auf das Prädikat, welches dadurch als relativ Allgemeines
ist, dessen Bestimmtheit nur negiert worden; ('die Rose ist nicht
rot' enthält, daß sie aber noch Farbe hat,—zunächst eine
andere, was aber nur wieder ein positives Urteil würde). Das Einzelne
ist aber auch nicht ein Allgemeines. So zerfältt 3. das Urteil
in sich aa) in die leere identische Beziehung: das Einzelne ist das Einzelne,—identische
Urteil; und bb) in sich als die vorhandene völlige Unangemessenheit
des Subjekts und Prädikats; sogenanntes unendliches Urteil.
Beispiele von letzterem sind: 'der Geist ist kein Elephant,' en Löwe
ist kein Tisch' usf.—Sätze, die richtig, aber widersinnig sind, gerade
wie die identischen Sätze: 'ein Löwe ist ein Löwe,' 'der
Geist ist Geist.' Diese Sätze sind zwar die Wahrheit des unmittelbaren,
sogenannten qualitativen Urteils, allein überhaupt keine Urteile und
können nur in einem subjektiven Denken vorkommen, welches auch eine
unwahre Abstraktion festhalten kann.—Objektiv betrachtet, drücken
sie die Natur des Seienden oder der sinnlichen Dinge aus,
daß sie nämlich sind ein Zerfallen in eine leere Identität
und in eine erfüllte Beziehung, welche aber das qualitative
Anderssein der Bezogenen, ihre völlige Unangemessenheit ist.
Zusatz. Das negativ-unendliche Urteil, in welchem
zwischen Subjekt und Prädikat gar keine Beziehung mehr stattfindet,
pflegt in der formellen Logik bloß als eine sinnlose Kuriosität
angeführt zu werden. In der Tat ist jedoch dieses unendliche Urteil
nicht bloß als eine zufällige Form des subjektiven Denkens zu
betrachten, sondern es ergibt sich dasselbe als das nächste dialektische
Resultat der vorangehenden unmittelbaren Urteile (des positiven und des
einfach negativen), deren Endlichkeit und Unwahrheit darin ausdrücklich
zutage kommt. Als ein objektives Beispiel des negativ-unendlichen Urteil
kann das Verbrechen betrachtet werden. Wer ein Verbrechen begeht, etwa
näher einen Diebstahl, der negiert nicht bloß, wie im bürgerlichen
Rechtsstreit, das besondere Recht eines anderen auf diese bestimmte Sache,
sondern das Recht desselben überhaupt und wird deshalb auch nicht
bloß angehalten, die Sache, welche er gestohlen hat, wieder herauszugeben,
sondern er wird noch außerdem bestraft, weil er das Recht als solches,
d.h. das Recht im allgemeinen verletzt hat. Der bürgerliche Rechtsstreit
ist dagegen ein Beispiel des einfach-negativen Urteils, da in demselben
bloß dieses besondere Recht negiert und somit das Recht überhaupt
anerkannt wird. Es verhält sich damit ebenso wie mit dem negativen
Urteil 'diese Blume ist nicht rot,' womit bloß diese besondere Farbe,
nicht aber die Farbe überhaupt an der Blume negiert wird, denn dieselbe
kann noch blau, gelb usf. sein. Ebenso ist dann auch der Tod ein negativ-unendliches
Urteil, im Unterschied von der Krankheit, welche ein einfach-negatives
Urteil ist. In der Krankheit ist bloß diese oder jene besondere Lebensfunktion
gehemmt oder negiert, wohingegen im Tode, wie man zu sagen pflegt, Leib
und Seele sich scheiden, d.h. Subjekt und Prädikat gänzlich auseinanderfallen.
b. Das Reflexionsurteil
§ 174
Das Einzelne, als Einzelnes (reflektiert in sich) ins Urteil gesetzt,
hat ein Prädikat, gegen welches das Subjekt als sich auf sich beziehendes
zugleich ein Anderes bleibt.—In der Existenz ist das Subjekt
nicht mehr unmittelbar qualitativ, sondern im Verhältnis und
Zusammenhang mit einem Anderen, mit einer äußeren Welt.
Die Allgemeinheit hat hiermit die Bedeutung dieser Relativität
erhalten. (Z.B. nützlich, gefährlich; Schwere, Säure,—dann
Trieb usf.)
Zusatz. Das Urteil der Reflexion unterscheidet
sich überhaupt dadurch vom qualitativen Urteil, daß das Prädikat
desselben nicht mehr eine unmittelbare, abstrakte Qualität, sondern
von der Art ist, daß das Subjekt durch dasselbe sich als auf anderes
bezogen erweist. Sagen wir z.B.: 'diese Rose ist rot,' so betrachten wir
das Subjekt in seiner unmittelbaren Einzelheit ohne Beziehung auf anderes;
fällen wir dagegen das Urteil: 'diese Pflanze ist heilsam,' so betrachten
wir das Subjekt, die Pflanze, als durch sein Prädikat, die Heilsamkeit,
mit anderem (der dadurch zu heilenden Krankheit) in Beziehung stehend.
Ebenso verhält es sich mit den Urteilen 'dieser Körper ist elastisch,'
'dieses Instrument ist nützlich,' 'diese Strafe wirkt abschreckend'
usw. Die Prädikate solcher Urteile sind überhaupt Reflexionsbestimmungen,
durch welche zwar über die unmittelbare Einzelheit des Subjekts hinausgegangen,
aber auch der Begriff desselben noch nicht angegeben wird.—Das gewöhnliche
Räsonnement pflegt vornehmlich in dieser Weise des Urteilens zu ergehen.
Je konkreter der Gegenstand ist, um den es sich handelt, um so mehr Gesichtspunkte
bietet derselbe der Reflexion dar, durch welche indes die eigentümliche
Natur, d.h. der Begriff derselben nicht erschöpft wird.
§ 175
1. Das Subjekt, das Einzelne als Einzelnes (im singulären
Urteil), ist ein Allgemeines. 2. In dieser Beziehung ist es über seine
Singularität erhoben. Diese Erweiterung ist eine äußerliche,
die subjektive Reflexion, zuerst die unbestimmte Besonderheit (im
partikulären Urteil, welches unmittelbar ebensowohl negativ
als positiv ist;—das Einzelne ist in sich geteilt, zum Teil bezieht es
sich auf sich, zum Teil auf anderes). 3. Einige sind das Allgemeine, so
ist die Besonderheit zur Allgemeinheit erweitert; oder diese, durch die
Einzelheit des Subjekts bestimmt, ist die Allheit (Gemeinschaftlichkeit,
die gewöhnliche Reflexions- Allgemeinheit).
Zusatz. Das Subjekt, indem es im singulären
Urteil als Allgemeines bestimmt ist, schreitet damit über sich, als
dieses bloß Einzelne, hinaus. Wenn wir sagen: 'diese Pflanze ist
heilsam,' so liegt darin, daß nicht bloß diese einzelne Pflanze
heilsam ist, sondern mehrere oder einige, und dies gibt dann das partikuläre
Urteil ('einige Pflanzen sind heilsam,' 'einige Menschen sind erfinderisch'
usw.). Durch die Partikularität geht das unmittelbar Einzelne seiner
Selbständigkeit verlustig und tritt mit anderem in Zusammenhang. Der
Mensch ist als dieser Mensch nicht mehr bloß dieser einzelne
Mensch, sondern er steht neben anderen Menschen und ist so einer in der
Menge. Eben damit gehört er aber auch seinem Allgemeinen an und ist
dadurch gehoben. Das partikuläre Urteil ist ebensowohl positiv als
negativ. Wenn nur einige Körper elastisch sind, so sind die übrigen
nicht elastisch.—Hierin liegt dann wieder der Fortgang zur dritten Form
des Reflexionsurteils, d.h. zum Urteil der Allheit ('alle Menschen sind
sterblich'; 'alle Metalle sind elektrische Leiter'). Die Allheit ist diejenige
Form der Allgemeinheit, auf welche die Reflexion zunächst zu fallen
pflegt. Die Einzelnen bilden hierbei die Grundlage, und unser subjektives
Tun ist es, wodurch dieselben zusammengefaßt und als Alle bestimmt
werden. Das Allgemeine erscheint hier nur als ein äußeres Band,
welches die für sich bestehenden und dagegen gleichgültigen Einzelnen
umfaßt. In der Tat ist jedoch das Allgemeine der Grund und Boden,
die Wurzel und die Substanz des Einzelnen. Betrachten wir z.B. den Gajus,
den Titus, den Sempronius und die übrigen Bewohner einer Stadt oder
eines Landes, so ist dies, daß dieselben sämtlich Menschen sind,
nicht bloß etwas denselben Gemeinschaftliches, sondern ihr Allgemeines,
ihre Gattung, und alle diese Einzelnen wären gar nicht ohne
dies ihre Gattung. Anders verhält es sich dagegen mit jener oberflächlichen,
nur sogenannten Allgemeinheit, die in der Tat bloß das allen Einzelnen
Zukommende und denselben Gemeinschaftliche ist. Man hat bemerkt, daß
die Menschen, im Unterschied von den Tieren, dies miteinander gemein haben,
mit Ohrläppchen versehen zu sein. Es leuchtet indes ein, daß,
wenn etwa auch der eine oder der andere keine Ohrläppchen haben sollte,
dadurch sein sonstiges Sein, sein Charakter, seine Fähigkeiten usw.
nicht würden berührt werden, wohingegen es keinen Sinn haben
würde, anzunehmen, Gajus könnte etwa auch nicht Mensch, aber
doch tapfer, gelehrt usw. sein. Was der einzelne Mensch im Besonderen ist,
das ist er nur insofern, als er vor allen Dingen Mensch als solcher ist
und im Allgemeinen ist, und dies Allgemeine ist nicht nur etwas Außer
und neben anderen abstrakten Qualitäten oder bloßen Reflexionsbestimmungen,
sondern vielmehr das alles Besondere Durchdringende und in sich Beschließende.
§ 176
Dadurch, daß das Subjekt gleichfalls als Allgemeines bestimmt ist,
ist die Identität desselben und des Prädikats sowie hierdurch
die Urteilsbestimmung selbst als gleichgültig gesetzt. Diese
Einheit des Inhalts als der mit der negativen Reflexion-in-sich
des Subjekts identischen Allgemeinheit macht die Urteilsbeziehung zu einer
notwendigen.
Zusatz. Der Fortgang vom Reflexionsurteil der Allheit
zum Urteil der Notwendigkeit findet sich insofern schon in unserem gewöhnlichen
Bewußtsein, als wir sagen: was allen zukommt, das kommt der Gattung
zu und ist deshalb notwendig. Wenn wir sagen: alle Pflanzen, alle
Menschen, so ist dasselbe, als ob wir sagen: die Pflanze, der
Mensch usw.
g. Urteil der Notwendigkeit
§ 177
Das Urteil der Notwendigkeit als der Identität des Inhalts in seinem
Unterschiede: 1. enthält im Prädikate teils die Substanz
oder Natur des Subjekts, das konkrete Allgemeine,—die
Gattung; teils, indem dies Allgemeine ebenso die Bestimmtheit als
negative in sich enthält, die ausschließende wesentliche
Bestimmtheit—die Art; —kategorisches Urteil.
2. Nach ihrer Substantialität erhalten die
beiden Seiten die Gestalt selbständiger Wirklichkeit, deren Identität
nur eine innere, damit die Wirklichkeit des einen zugleich nicht
seine, sondern das Sein des Anderen ist;—hypothetisches
Urteil.
3. An dieser Entäußerung des Begriffs
die innere Identität zugleich gesetzt, so ist das Allgemeine
die Gattung, die in ihrer ausschließenden Einzelheit identisch mit
sich ist; das Urteil, welches dies Allgemeine zu seinen beiden Seiten hat,
das eine Mal als solches, das andere Mal als den Kreis seiner sich ausschließenden
Besonderung, deren Entweder—Oder ebensosehr als Sowohl—Als
die Gattung ist,—ist das disjunktive Urteil. Die Allgemeinheit zunächst
als Gattung und nun auch als der Umkreis ihrer Arten ist hiermit als Totalität
bestimmt und gesetzt.
Zusatz. Das kategorische Urteil ('das Gold ist
Metall,' 'die Rose ist eine Pflanze') ist das unmittelbare Urteil
der Notwendigkeit und entspricht in der Sphäre des Wesens dem Substantialitätsverhaltnis.
Alle Dinge sind ein kategorisches Urteil, d.h. sie haben ihre substantielle
Natur, welche die feste und unwandelbare Grundlage derselben bildet. Erst
indem wir die Dinge unter dem Gesichtspunkt ihrer Gattung und als durch
diese mit Notwendigkeit bestimmt betrachten, fängt das Urteil an,
ein wahrhaftes zu sein. Es muß als ein Mangel an logischer Bildung
bezeichnet werden, wenn Urteile wie diese: 'das Gold ist teuer' und 'das
Gold ist Metall,' als auf gleicher Stufe stehend betrachtet werden. Daß
das Gold teuer ist, betrifft eine äußerliche Beziehung desselben
zu unseren Neigungen und Bedürfnissen, zu den Kosten seiner Gewinnung
usf., und das Gold bleibt, was es ist, wenn auch jene äußere
Beziehung sich ändert oder hinwegfällt. Dahingegen macht die
Metallität die substantielle Natur des Goldes aus, ohne welche dasselbe
mit allem, was sonst an ihm ist oder von ihm ausgesagt werden mag, nicht
zu bestehen vermag. Ebenso verhält es sich, wenn wir sagen: 'Gajus
ist ein Mensch'; wir sprechen damit aus, daß alles, was derselbe
sonst sein mag, nur Wert und Bedeutung hat, insofern dasselbe dieser seiner
substantiellen Natur, ein Mensch zu sein, entspricht.—Weiter ist nun aber
auch das kategorische Urteil insofern noch mangelhaft, als in demselben
das Moment der Besonderheit noch nicht zu seinem Rechte kommt. So ist z.B.
das Gold wohl Metall; allein Silber, Kupfer, Eisen usw, sind gleichfalls
Metalle, und die Metallität als solche verhält sich als gleichgültig
gegen des Besondere ihrer Arten. Hierin liegt der Fortgang vom kategorischen
zum hypothetischen Urteil, welches durch die Formel ausgedrückt
werden kann: Wenn A ist, so ist B. Wir haben hier denselben
Fortgang wie früher vom Verhältnis der Substantialität zum
Verhältnis der Kausalität. Im hypothetischen Urteil erscheint
die Bestimmtheit des Inhalts als vermittelt, als von anderem abhängig,
und dies ist dann eben das Verhältnis von Ursache und Wirkung. Die
Bedeutung des hypothetischen Urteils ist nun überhaupt die, daß
durch dasselbe das Allgemeine in seiner Besonderung gesetzt wird, und wir
erhalten hiermit als dritte Form des Urteils der Notwendigkeit das disjunktive
Urteil. A ist entweder B oder C oder D; das
poetische Kunstwerk ist entweder episch oder lyrisch oder dramatisch; die
Farbe ist entweder gelb oder blau oder rot usw. Die beiden Seiten des disjunktiven
Urteils sind identisch; die Gattung ist die Totalität ihrer Arten,
und die Totalität der Arten ist die Gattung. Diese Einheit des Allgemeinen
und des Besonderen ist der Begriff, und dieser ist es, welcher nunmehr
den Inhalt des Urteils bildet.
d. Das Urteil des Begriffs
§ 178
Das Urteil des Begriffs hat den Begriff, die Totalität in einfacher
Form, zu seinem Inhalte, das Allgemeine mit seiner vollständigen Bestimmtheit.
Das Subjekt ist 1. zunächst ein Einzelnes, das zum Prädikat die
Reflexion des besonderen Daseins auf sein Allgemeines hat,—die Übereinstimmung
oder Nicht-Übereinstimmung dieser beiden Bestimmungen; gut, wahr,
richtig usf.—assertorische Urteil.
Erst ein solches Urteilen, ob ein Gegenstand, Handlung usf. oder schlecht,
wahr, schön usf. ist, heißt man auch im gemeinen Leben urteilen;
man wird keinem Menschen Urteilskraft zuschreiben, der z.B. die positiven
oder negativen Urteile zu machen weiß: 'diese Rose ist rot,' 'dies
Gemälde ist rot, grün, staubig' usf.
Durch das Prinzip des unmittelbaren Wissens und
Glaubens ist selbst in der Philosophie das assertorische Urteilen, das
in der Gesellschaft, wenn es für sich auf Gelten-sollen Anspruch macht,
vielmehr für ungehörig gilt, zur einzigen und wesentlichen Form
der Lehre gemacht worden. Man kann in den sogenannten philosophischen Werken,
die jenes Prinzip behaupten, hunderte und aberhunderte von Versicherungen
über Vernunft, Wissen, Denken usf. lesen, die, weil denn doch die
äußere Autorität nicht mehr viel gilt, durch die unendlichen
Wiederholungen des einen und desselben sich Beglaubigung zu gewinnen suchen.
§ 179
Das assertorische Urteil enthält an seinem zunächst unmittelbaren
Subjekte nicht die Beziehung des Besonderen und Allgemeinen, welche im
Prädikat ausgedrückt ist. Dies Urteil ist daher nur eine subjektive
Partikularität, und es steht ihm die entgegengesetzte Versicherung
mit gleichem Rechte oder vielmehr Unrechte gegenüber: es ist daher
2. sogleich nur ein problematische Urteil. Aber 3. die objektive
Partikularität an dem Subjekte gesetzt, seine Besonderheit
als die Beschaffenheit seines Daseins, so drückt das Subjekt nun die
Beziehung derselben auf seine Beschaffenheit, d.i. auf seine Gattung, hiermit
dasjenige aus, was (§ pr.) den Inhalt des Prädikats ausmacht
(dieses—die unmittelbare Einzelheit— Haus—Gattung—, so
und so beschaffen —Besonderheit—, ist gut oder schlecht) —apodiktisches
Urteil.—Alle Dinge sind eine Gattung (ihre Bestimmung und
Zweck) in einer einzelnen Wirklichkeit von einer besonderen
Beschaffenheit; und ihre Endlichkeit ist, daß das Besondere derselben
dem Allgemeinen gemäß sein kann oder auch nicht.
§ 180
Subjekt und Prädikat sind auf diese Weise selbst jedes das ganze Urteil.
Die unmittelbare Beschaffenheit des Subjekts zeigt sich zunächst als
der vermittelnde Grund zwischen der Einzelheit des Wirklichen und
seiner Allgemeinheit, als der Grund des Urteils. Was in der Tat gesetzt
worden, ist die Einheit des Subjekts und des Prädikats als der Begriff
selbst; er ist die Erfüllung des leeren 'Ist,' der Kopula,
und indem seine Momente zugleich als Subjekt und Prädikat unterschieden
sind, ist er als Einheit derselben, als die sie vermittelnde Beziehung
gesetzt,—der Schluß.
c. Der Schluß
§ 181
Der Schluß ist die Einheit des Begriffes und des Urteils:—er ist
der Begriff als die einfache Identität, in welche die Formunterschiede
des Urteils zurückgegangen sind, und Urteil, insofern er zugleich
in Realität, nämlich in dem Unterschiede seiner Bestimmungen
gesetzt ist. Der Schluß ist das Vernünftige und alles
Vernünftige.
Der Schluß pflegt zwar gewöhnlich als die Form des Vernünftigen
angegeben zu werden, aber als eine subjektive und ohne daß zwischen
ihr und sonst einem vernünftigen Inhalt, z.B. einem vernünftigen
Grundsatze, einer vernünftigen Handlung, Idee usf., irgendein Zusammenhang
aufgezeigt würde. Es wird überhaupt viel und oft von der Vernunft
gesprochen und an sie appelliert, ohne die Angabe, was ihre Bestimmtheit,
was sie ist, und am wenigsten wird dabei an das Schließen
gedacht. In der Tat ist das formelle Schließen das Vernünftige
in solcher vernunftlosen Weise, daß es mit einem vernünftigen
Gehalt nichts zu tun hat. Da aber ein solcher vernünftig nur sein
kann durch die Bestimmtheit, wodurch das Denken Vernunft ist, so
kann er es allein durch die Form sein, welche der Schluß ist.—Dieser
ist aber nichts anderes als der gesetzte, (zunächst formell-)reale
Begriff, wie der § ausdrückt. Der Schluß ist deswegen
der wesentliche Grund alles Wahren; und die Definition des Absoluten
ist nunmehr, daß es der Schluß ist, oder als Satz diese Bestimmung
ausgesprochen: 'Alles ist ein Schluß.' Alles ist Begriff
und sein Dasein ist der Unterschied der Momente desselben, so daß
seine allgemeine Natur durch die Besonderheit sich äußerliche
Realität gibt und hierdurch und als negative Reflexion-in-sich sich
zum Einzelnen macht.—Oder umgekehrt, das Wirkliche ist ein Einzelnes,
das durch die Besonderheit sich in die Allgemeinheit erhebt
und sich identisch mit sich macht.—Das Wirkliche ist Eines, aber ebenso
das Auseinandertreten der Begriffsmomente, und der Schluß der Kreislauf
der Vermittlung seiner Momente, durch welchen es sich als Eines setzt.
Zusatz. Wie der Begriff und das, Urteil, so pflegt
auch der Schluß bloß als eine Form unseres subjektiven Denkens
betrachtet zu werden, und es heißt demgemäß, der Schluß
sei die Begründung des Urteils. Nun weist zwar allerdings das Urteil
auf den Schluß hin, allein ist es nicht bloß unser subjektives
Tun, wodurch dieser Fortgang zustande kommt, sondern das Urteil selbst
ist es, welches sich als Schluß setzt und in demselben zur Einheit
des Begriffs zurückkehrt. Näher ist es das apodiktische Urteil,
welches den Übergang zum Schluß bildet. Im apodiktischen Urteil
haben wir ein Einzelnes, welches durch seine Beschaffenheit sich auf sein
Allgemeines, d.h. auf seinen Begriff bezieht. Das Besondere erscheint hier
als die vermittelnde Mitte zwischen dem Einzelnen und dem Allgemeinen,
und dies ist die Grundform des Schlusses, dessen weitere Entwicklung, formell
aufgefaßt, darin besteht, daß auch das Einzelne und das Allgemeine
diese Stelle einnehmen, wodurch dann der Übergang von der Subjektivität
zur Objektivität gebildet wird.
§ 182
Der unmittelbare Schluß ist, daß die Begriffsbestimmungen
als abstrakte gegeneinander nur in äußerem Verhältnis
stehen, so daß die beiden Extreme die Einzelheit und
Allgemeinheit, der Begriff aber als die beide zusammenschließende
Mitte gleichfalls nur die abstrakte Besonderheit ist. Hiermit
sind die Extreme ebensosehr gegeneinander wie gegen ihre Mitte gleichgültig
für sich bestehend gesetzt. Dieser Schluß ist somit das
Vernünftige als begrifflos,—der formelle Verstandesschluß.
—Das Subjekt wird darin mit einer anderen Bestimmtheit zusammengeschlossen;
oder das Allgemeine subsumiert durch diese Vermittlung ein ihm äußerliches
Subjekt. Der vernünftige Schluß dagegen ist, daß das Subjekt
durch die Vermittlung sich mit sich selbst zusantmenschließt.
So ist es erst Subjekt, oder das Subjekt ist erst an ihm selbst der Vernunftschluß.
In der folgenden Betrachtung wird der Verstandesschluß nach seiner
gewöhnlichen, geläufigen Bedeutung in seiner subjektiven Weise
ausgedrückt, die ihm nach dem Sinne zukommt, daß wir
solche Schlüsse machen. In der Tat ist er nur ein subjektives
Schließen; ebenso hat aber dies die objektive Bedeutung, daß
er nur die Endlichkeit der Dinge, aber auf die bestimmte Weise,
welche die Form hier erreicht hat, ausdrückt. An den endlichen Dingen
ist die Subjektivität als Dingheit, trennbar von ihren Eigenschaften,
ihrer Besonderheit, ebenso trennbar von ihrer Allgemeinheit, sowohl insofern
diese die bloße Qualität des Dinges und sein äußerlicher
Zusammenhang mit anderen Dingen als dessen Gattung und Begriff ist.
Zusatz. In Gemäßheit der im Obigen
erwähnten Auffassung des Schlusses als der Form des Vernünftigen
hat man dann auch die Vernunft selbst als das Vermögen, zu schließen,
den Verstand dagegen als das Vermögen, Begriffe zu bilden, definiert.
Abgesehen von der hierbei zugrunde liegenden oberflächlichen Vorstellung
vom Geist als eines bloßen Inbegriffs nebeneinander bestehender Kräfte
oder Vermögen, so ist über diese Zusammenstellung des Verstandes
mit dem Begriff und der Vernunft mit dem Schluß zu bemerken, daß,
sowenig der Begriff bloß als Verstandesbestimmung, ebensowenig auch
der Schluß ohne weiteres als vernünftig zu betrachten ist. Einerseits
nämlich ist dasjenige, was in der formellen Logik in der Lehre vom
Schluß abgehandelt zu werden pflegt, in der Tat nichts anderes als
der bloße Verstandesschluß, welchem die Ehre, als Form des
Vernünftigen, ja als das Vernünftige schlechthin zu gelten, keineswegs
zukommt, und andererseits ist der Begriff als solcher so wenig bloß
Verstandesform, daß es vielmehr nur der abstrahierende Verstand ist,
wodurch derselbe dazu herabgesetzt wird. Man pflegt demgemäß
wohl auch bloße Verstandesbegriffe und Vernunftbegriffe zu unterscheiden,
welches jedoch nicht so zu verstehen ist, als gebe es zweierlei
Arten von Begriffen, sondern vielmehr so, daß es unser Tun
ist, entweder bloß bei der negativen und abstrakten Form des Begriffs
stehenzubleiben oder denselben, seiner wahren Natur nach, als das zugleich
Positive und Konkrete aufzufassen. So ist es z.B. der bloße Verstandesbegriff
der Freiheit, wenn dieselbe als der abstrakte Gegensatz der Notwendigkeit
betrachtet wird, wohingegen der wahre und vernünftige Begriff der
Freiheit die Notwendigkeit als aufgehoben in sich enthält. Ebenso
ist die vom sogenannten Deismus aufgestellte Definition Gottes der bloße
Verstandesbegriff Gottes, wohingegen die christliche Religion, welche Gott
als den dreieinigen weiß, den Vernunftbegriff Gottes enthält.
a. Qualitativer Schluß
§ 183
Der erste Schluß ist Schluß des Daseins oder der qualitative,
wie er im vorigen § angegeben worden, 1. E—B—A, daß ein Subjekt
als Einzelnes durch eine Qualität mit einer allgemeinen Bestimmtheit
zusammengeschlossen ist.
Daß das Subjekt (der terminus minor) nach weitere Bestimmungen
hat als die der Einzelheit, ebenso das andere Extrem (das Prädikat
des Schlußsatzes, der terminus maior) weiter bestimmt ist,
als nur ein Allgemeines zu sein, komt her nicht in Betracht; nur die Formen,
durch die sie den Schluß machen.
Zusatz. Der Schluß des Daseins ist bloßer
Verstandeschluß, und zwar insofern, als hier die Einzelheit, die
Besonderheit und die Allgemeinheit einander ganz abstrakt gegenüberstehen.
So ist dann dieser Schluß das höchste Außersichkommen
des Begriffs. Wir haben hier ein unmittelbar Einzelnes als Subjekt; an
diesem Subjekt wird dann irgendeine besondere Seite, eine Eigenschaft hervorgehoben,
und mittels derselben erweist das Einzelne sich als ein Allgemeines. So
z.B. wenn wir sagen: 'diese Rose ist rot; Rot ist eine Farbe, also ist
diese Rose ein Farbiges.' Diese Gestalt des Schlusses ist es vornehmlich,
welche in der gewöhnlichen Logik verhandelt zu werden pflegt. Vormals
betrachtete man den Schluß als die absolute Regel alles Erkennens,
und eine wissenschaftliche Behauptung galt nur dann als gerechtfertigt,
wenn dieselbe als durch einen Schluß vermittelt nachgewiesen wurde.
Heutzutage begegnet man den verschiedenen Formen des Schlusses fast nur
noch bei den Kompendien der Logik und gilt die Kenntnis derselben für
eine leere Schulweisheit, von welcher weder im praktischen Leben noch auch
in der Wissenschaft irgendein weiterer Gebrauch zu machen sei. Darüber
ist zunächst zu bemerken, daß, obschon es überflüssig
und pedantisch sein würde, bei jeder Gelegenheit mit der ganzen Ausführlichkeit
des förmlichen Schließens aufzutreten, die verschiedenen Formen
des Schlusses gleichwohl in unserem Erkennen sich fortwährend geltend
machen. Wenn z.B. jemand zur Winterszeit des Morgens beim Erwachen die
Wagen auf der Straße knirren hört und dadurch zu der Betrachtung
veranlaßt wird, daß es wohl stark gefroren haben möge,
so vollbringt er hiermit eine Operation des Schließens, und diese
Operation wiederholen wir täglich unter den mannigfaltigsten Komplikationen.
Es dürft somit wenigstens von nicht geringerem Interesse sein, sich
dieses seines täglichen Tuns, als eines denkenden Menschen, ausdrücklich
bewußt zu werden, als es ja von anerkanntem Interesse ist, nicht
nur von den Funktionen unseres organischen Lebens, wie z.B. den Funktionen
der Verdauung, der Blutbereitung, des Atmens usw., sondern auch von den
Vorgängen und Gebilden der uns umgebenden Natur Kenntnis zu nehmen.
Dabei wird unbedenklich zuzugeben sein, daß, sowenig es um gehörig
zu verdauen, zu atmen usw., eines vorgängigen Studiums der Anatomie
und der Physiologie bedarf, ebensowenig auch, um richtige Schlüsse
zu ziehen, man vorher Logik studiert zu haben braucht.—Aristoteles ist
es, welcher zuerst die verschiedenen Formen und sogenannten Figuren des
Schlusses in ihrer subjektiven Bedeutung beobachtet und beschrieben hat,
und zwar mit solcher Sicherheit und Bestimmtheit, daß im wesentlichen
nichts weiter hinzuzufügen gewesen ist. Ob nun schon diese Leistung
dem Aristoteles zu großer Ehre gereicht, so sind es doch keineswegs
die Formen des Verstandesschlusses noch überhaupt des endlichen Denkens,
deren er sich bei seinen eigentlich philosophischen Untersuchungen bedient
hat. (S. Anm, zu § 189.)
§ 184
Dieser Schluß ist a) ganz zufällig
nach seinen Bestimmungen, indem die Mitte als abstrakte Besonderheit nur
irgendeine Bestimmtheit des Subjekts ist, deren es als unmittelbares,
somit empirisch-konkretes, mehrere hat, also mit ebenso mancherlei anderen
Allgemeinheiten zusammengeschlossen werden kann, so wie auch eine einzelne
Besonderheit wieder verschiedene Bestimmtheiten in sich haben, also das
Subjekt durch denselben medius terminus auf unterschiedene
Allgemeine bezogen werden kann.
Das förmliche Schließen ist mehr aus der Mode gekommen, als
daß man dessen Unrichtigkeit eingesehen hätte und dessen Nichtgebrauch
auf solche Weise rechtfertigen wollte. Dieser und der folgende § gibt
die Nichtigkeit solchen Schließens für die Wahrheit an.
Nach der im § angegebenen Seite kann durch
solche Schlüsse das Verschiedenste, wie man es nennt, beweisen
werden. Es braucht nur der medius terminus genommen zu werden, aus
dem der Übergang auf die verlangte Bestimmung gemacht werden kann.
Mit einem anderen medius terminus aber läßt sich etwas
anderes bis zum Entgegengesetzten beweisen.—Je konkreter ein Gegenstand
ist, desto mehr Seiten hat er, die ihm angehören und zu medius
terminus dienen können. Welche unter diesen Seiten wesentlicher
als die andere sei, muß wieder auf einem solchen Schließen
beruhen, das sich an die einzelne Bestimmtheit hält und für dieselbe
gleichfalls leicht eine Seite und Rücksicht finden kann, nach
welcher sie sich als wichtig und notwendig geltend machen
läßt.
Zusatz. Sowenig man auch im täglichen Verkehr
des Lebens an den Verstandesschluß zu denken pflegt, so spielt derselbe
darin doch fortwährend seine Rolle. So ist es z.B. im bürgerlichen
Rechtsstreit das Geschäft der Advokaten, die ihren Parteien günstigen
Rechtstitel geltend zu machen. Ein solcher Rechtstitel aber ist in logischer
Hinsicht nichts anderes als ein medius terminus. Dasselbe findet
dann auch statt bei diplomatischen Verhandlungen, wenn z.B. verschiedene
Mächte ein und dasselbe Land in Anspruch nehmen. Hierbei kann das
Recht der Erbschaft, die geographische Lage des Landes, die Abstammung
und Sprache seiner Bewohner oder irgendein anderer Grund als medius
terminus hervorgehoben werden.
§ 185
b) Ebenso zufällig ist dieser Schluß
durch die Form der Beziehung, welche in ihm ist. Nach dem Begriffe
des Schlusses ist das Wahre die Beziehung von Unterschiedenen durch eine
Mitte, welche deren Einheit ist. Beziehungen der Extreme auf die Mitte
aber (die sogenannten Prämissen, der Obersatz und Untersatz)
sind vielmehr unmittelbare Beziehungen.
Dieser Widerspruch des Schlusses drückt sich wieder durch einen unendlichen
Progreß aus, als Forderung, daß die Prämissen gleichfalls
jede durch einen Schluß bewiesen werden; da dieser aber zwei ebensolche
unmittelbare Prämissen hat, so wiederholt sich diese, und zwar sich
immer verdoppelnde Forderung ins Unendliche.
§ 186
Was hier (um der empirischen Wichtigkeit willen) als Mangel des
Schlusses, dem in dieser Form absolute Richtigkeit zugeschrieben wird,
bemerkt worden, muß sich in der Fortbestimmung des Schlusses von
selbst aufheben. Es ist hier innerhalb der Sphäre des Begriffs wie
im Urteile die entgegengesetzt Bestimmtheit nicht bloß an
sich vorhanden, sondern sie ist gesetzt, und so braucht auch
für die Fortbestimmung des Schlusses nur das aufgenommen zu werden,
was durch ihn selbst jedesmal gesetzt wird.
Durch den unmittelbaren Schluß E—B—A ist das
Einzelne mit dem Allgemeinen vermittelt und in diesem Schlußsatze
als Allgemeines gesetzt. Das Einzelne als Subjekt, so selbst als
Allgemeines, ist hiermit nun die Einheit der beiden Extreme und das Vermittelnde;
was die zweite Figur des Schlusses gibt, 2. A—E—B. Diese drückt
die Wahrheit der ersten aus, daß die Vermittlung in der Einzelheit
geschehen, hiermit etwas Zufälliges ist.
§ 187
Die zweite Figur schließt das Allgemeine (welches aus dem vorigen
Schlußsatze, durch die Einzelheit bestimmt, herübertritt, hiermit
nun die Stelle des unmittelbaren Subjekts einnimmt) mit dem Besonderen
zusammen. Das Allgemeine ist hiermit durch diesen Schlußsatz
als Besonderes gesetzt, also als das Vermittelnde der Extreme, deren Stellen
jetzt die anderen einnehmen; die dritte Figur des Schlusses: 3.
B—A—E.
Die sogenannten Figuren des Schlusses (Aristoteles kennt mit Recht deren
nur drei; die vierte ist ein überflüssiger, ja
selbst abgeschmackter Zusatz der Neueren) werden in der gewöhnlichen
Abhandlung derselben nebeneinandergestellt, ohne daß im geringsten
daran gedacht würde, ihre Notwendigkeit, noch weniger aber ihre Bedeutung
und ihren Wert zu zeigen. Es ist darum kein Wunder, wenn die Figuren später
als ein leerer Formalismus behandelt worden sind. Sie haben aber einen
sehr gründlichen Sinn, der auf der Notwendigkeit beruht, daß
jedes Moment als Begriffsbestimmung selbst das Ganze und
der vermittelnde Grund wird.—Welche Bestimmungen aber sonst die
Sätze [haben], ob sie universelle usf. oder negative sein dürfen,
um einen richtigen Schluß in den verschiedenen Figuren herauszubringen,
dies ist eine mechanische Untersuchung, die wegen ihres begrifflosen
Mechanismus und ihrer inneren Bedeutungslosigkeit mit Recht in Vergessenheit
gekommen ist.—Am wenigsten kann man sich für die Wichtigkeit solcher
Untersuchung und des Verstandesschlusses überhaupt auf Aristoteles
berufen, der freilich diese sowie unzählige andere Formen des Geistes
und der Natur beschrieben und ihre Bestimmtheit aufgesucht und angegeben
hat. In seinen metaphysischen Begriffen sowohl als in den Begriffen
des Natürlichen und des Geistigen war er so weit entfernt, die Form
des Verstandesschlusses zur Grundlage und zum Kriterium machen zu wollen,
daß man sagen könnte, es würde wohl auch nicht ein einziger
dieser Begriffe haben entstehen oder belassen werden können, wenn
er den Verstandesgesetzen unterworfen werden sollte. Bei dem vielen Beschreibenden
und Verständigen, das Aristoteles nach seiner Weise wesentlich beibringt,
ist bei ihm immer das Herrschende der spekulative Begriff, und jenes
verständige Schließen, das er zuerst so bestimmt angegeben,
läßt er nicht in diese Sphäre herübertreten.
Zusatz. Der objektive Sinn der Figuren des Schlusses
ist überhaupt der, daß alles Vernünftige sich als ein dreifacher
Schluß erweist, und zwar dergestalt, daß ein jedes seiner Glieder
ebensowohl die Stelle eines Extrems als auch die der vermittelnden Mitte
einnimmt. Dies ist namentlich der Fall mit den drei Gliedern der philosophischen
Wissenschaft, d.h. der logischen Idee, der Natur und dem Geist. Hier ist
zunächst die Natur das mittlere, zusammenschließende Glied.
Die Natur, diese unmittelbare Totalität, entfaltet sich in die beiden
Extreme der logischen Idee und des Geistes. Der Geist aber ist nur Geist,
indem er durch die Natur vermittelt ist. Zweitens ist dann ebenso der Geist,
den wir als das Individuelle, Betätigende wissen, die Mitte, und die
Natur und die logische Idee sind die Extreme. Der Geist ist es, der in
der Natur die logische Idee erkennt und sie so zu ihrem Wesen erhebt. Ebenso
ist drittens die logische Idee selbst die Mitte; sie ist die absolute Substanz
des Geistes wie der Natur, das Allgemeine, Alldurchdringende. Dies sind
die Glieder des absoluten Schlusses.
§ 188
Indem jedes Moment die Stelle der Mitte und der Extreme durchlaufen hat,
hat sich ihr bestimmter Unterschied gegeneinander aufgehoben,
und der Schluß hat zunächst in dieser Form der Unterschiedslosigkeit
seiner Momente die äußerliche Verstandesidentität, die
Gleichheit, zu seiner Beziehung;—der quantitative oder mathematische
Schluß. Wenn zwei Dinge einem dritten gleich sind, sind sie
unter sich gleich.
Zusatz. Der hier erwöhnte quantitative Schluß
kommt bekanntlich in der Mathematik als ein Axiom vor, von welchem, so
wie von den übrigen Axiomen, gesagt zu werden pflegt, daß ihr
Inhalt nicht bewiesen zu werden vermöge, aber auch dieses Beweises
nicht bedürfe, da derselbe unmittelbar einleuchte. In der Tat sind
jedoch diese mathematischen Axiome nichts anderes als logische Sätze,
die, insofern in denselben besondere und bestimmte Gedanken ausgesprochen
werden, aus dem allgemeinen und sich selbst bestimmenden Denken abzuleiten
sind, welches dann eben als ihr Beweis zu betrachten ist. Dies ist hier
der Fall mit dem in der Mathematik als Axiom aufgestellten quantitativen
Schluß, welcher sich als das nächste Resultat des qualitativen
oder unmittelbaren Schlusses erweist.—Der quantitative Schluß ist
übrigens der ganz formlose Schluß, da in demselben der durch
den Begriff bestimmte Unterschied der Glieder aufgehoben ist. Welche Sätze
hier Prämissen sein sollen, das hängt von äußerlichen
Umständen ab, und man macht deshalb bei der Anwendung dieses Schlusses
dasjenige zur Voraussetzung, was schon anderweitig feststeht und bewiesen
ist.
§ 189
Hierdurch ist zunächst an der Form zustande gekommen, 1. daß
jedes Moment die Bestimmung und Stelle der Mitte, also des Ganzen
überhaupt bekommen, die Einseitigkeit seiner Abstraktion (§ 182
und 184) hiermit an sich verloren hat; daß 2. die Vermittlung
(§ 185) vollendet worden ist, ebenso nur an sich, nämlich
nur als ein Kreis sich gegenseitig voraussetzender Vermittlungen.
In der ersten Figur E—B—A sind die beiden Prämissen, E—B und B—A,
noch unvermittelt; jene wird in der dritten, diese in der zweiten Figur
vermittelt. Aber jede dieser zwei Figuren setzt für die Vermittlung
ihrer Prämissen ebenso ihre beiden anderen Figuren voraus.
Hiernach ist die vermittelnde Einheit des Begriffs
nicht mehr nur als abstrakte Besonderheit, sondern als entwickelte
Einheit der Einzelheit und Allgemeinheit zu setzen, und zwar zunächst
als reflektierte Einheit dieser Bestimmungen; die Einzelheit
als Allgemeinheit bestimmt. Solche Mitte gibt den Reflexionsschluß.
b. Reflexionsschluß
§ 190
Die Mitte so zunächst 1. nicht allein als abstrakte, besondere
Bestimmtheit des Subjekts, sondern zugleich als alle einzelnen konkreten
Subjekte, denen nur unter anderen auch jene Bestimmtheit zukommt, gibt
den Schluß der Allheit. Der Obersatz, der die besondere Bestimmtheit,
den terminus medius, als Allheit zum Subjekte hat, setzt aber den
Schlußsatz, der jenen zur Voraussetzung haben sollte, vielmehr
selbst voraus. Er beruht daher 2. auf der Induktion, deren
Mitte die vollständingen Einzelnen als solche, a, b,
c, d usf. sind. Indem aber die unmittelbare empirische Einzelheit
von der Allgemeinheit verschieden ist und darum keine Vollständigkeit
gewähren kann, so beruht die Induktion 3. auf der Analogie,
deren Mitte ein Einzelnes, aber in dem Sinne seiner wesentlichen Allgemeinheit,
seiner Gattung oder wesentlichen Bestimmtheit, ist.—Der erste Schluß
verweist für seine Vermittlung auf den zweiten und der zweite auf
den dritten; dieser aber fordert ebenso eine in sich bestimmte Allgemeinheit
oder die Einzelheit als Gattung, nachdem die Formen äußerlicher
Beziehung der Einzelheit und Allgemeinheit in den Figuren des Reflexionsschlusses
durchlaufen worden sind.
Durch den Schluß der Allheit wird der § 184 aufgezeigte Mangel
der Grundform des Verstandesschlusses verbessert, aber nur so, daß
der neue Mangel entsteht, nämlich daß der Obersatz das, was
Schlußsatz sein sollte, selbst voraussetzt als einen somit unmittelbaren
Satz.—'Alle Menschen sind sterblich, also ist Gajus sterblich,'
'alle Metalle sind elektrische Leiter, also auch z.B. das Kupfer.'
Um jene Obersätze, die als Alle die unmittelbaren Einzelnen
ausdrücken und wesentlich empirische Sätze sein sollen,
aussagen zu können, dazu gehört, daß schon vorher
die Sätze über den einzelnen Gajus, das einzelne Kupfer
für sich als richtig konstatiert sind.—Mit Recht fällt jedem
nicht bloß der Pedantismus, sondern der nichtssagende Formalismus
solcher Schlüsse [wie] 'Alle Menschen sind sterblich, nun aber ist
Gajus usw.' auf.
Zusatz. Der Schluß der Allheit verweist auf
den Schluß der Induktion, in welcher die Einzelnen die zusamenschließende
Mitte bilden. Wenn wir sagen: 'alle Metalle sind elektrische Leiter,' so
ist dies ein empirischer Satz, welcher aus der mit allen einzelnen Metallen
vorgenommenen Prüfung resultiert. Wir erhalten hiermit den Schluß
der Induktion, welcher folgende Gestalt hat:
B — E — A
E
E
.
.
.
Gold ist Metall, Silber ist Metall, ebenso Kupfer, Blei usw.
Dies ist der Obersatz. Dazu kommt dann der Untersatz: 'alle diese Körper
sind elektrische Leiter,' und daraus resultiert der Schlußsatz, daß
alle Metalle elektrische Leiter sind. Hier ist also die Einzelheit als
Allheit das Verbindende. Dieser Schluß schickt nun gleichfalls wieder
zu einem anderen Schluß fort. Er hat zu seiner Mitte die vollständigen
Einzelnen. Dies setzt voraus, daß die Beobachtung und Erfahrung auf
einem gewissen Gebiet vollendet sei. Weil es aber Einzelheiten sind, um
die es sich hierbei handelt, so gibt dies wieder den Progreß ins
Unendliche (E, E, E ...). Bei einer Induktion können die Einzelheiten
niemals erschöpft werden. Wenn man sagt: alle Metalle, alle Pflanzen
usw., so heißt dies nur soviel als: alle Metalle, alle Pflanzen,
die man bis jetzt kennengelernt hat. Jede Induktion ist deshalb unvollkommen.
Man hat wohl diese und jene, man hat viele Beobachtungen gemacht, aber
nicht alle Fälle, nicht alle Individuen sind beobachtet worden. Dieser
Mangel der Induktion ist es, welcher zur Analogie führt. Im
Schluß der Analogie wird daraus, daß Dingen einer gewissen
Gattung eine gewisse Eigenschaft zukommt, geschlossen, daß auch anderen
Dingen derselben Gattung dieselbe Eigenschaft zukommt. So ist es z.B. ein
Schluß der Analogie, wenn gesagt wird: Man hat bisher bei allen Planeten
dies Gesetz der Bewegung gefunden, also wird ein neue entdeckter Planet
sich wahrscheinlich nach demselben Gesetz bewegen. Die Analogie steht in
den empirischen Wissenschaften mit Recht in großem Ansehen, und man
ist auf diesem Wege zu sehr wichtigen Resultaten gelangt. Es ist der Instinkt
der Vernunft, welcher ahnen läßt, daß diese oder jene
empirisch aufgefundene Bestimmung in der inneren Natur oder der Gattung
eines Gegenstandes begründet sei, und welcher darauf weiter fußt.
Die Analogie kann übrigens oberflächlicher oder gründlicher
sein. Wenn z.B. gesagt wird: der Mensch Gajus ist ein Gelehrter; Titus
ist auch ein Mensch, also wird er wohl auch ein Gelehrter sein, so ist
dies jedenfalls eine sehr schlechte Analogie, und zwar um deswillen, weil
das Gelehrtsein eines Menschen gar nicht ohne weiteres in dieser seiner
Gattung begründet ist. Dergleichen oberflächliche Analogien kommen
gleichwohl sehr häufig vor. So pflegt man z.B. zu sagen: Die Erde
ist ein Himmelskörper und hat Bewohner; der Mond ist auch ein Himmelskörper;
also wird er wohl auch bewohnt sein. Diese Analogie ist um nichts besser
als die vorher erwähnte. Daß die Erde Bewohner hat, beruht nicht
bloß darauf, daß sie ein Himmelskörper ist, sondern es
gehören dazu noch weitere Bedingungen, so namentlich das Umgebensein
mit einer Atmosphäre, das damit zusammenhängende Vorhandensein
von Wasser usw., und diese Bedingungen sind es gerade, welche dem Mond,
soweit wir ihn kennen, fehlen. Was man in der neueren Zeit Naturphilosophie
genannt hat, das besteht zum großen Teil in einem nichtigen Spiel
mit leeren, äußerlichen Analogien, welche gleichwohl als tiefe
Resultate gelten sollen. Die philosophische Naturbetrachtung ist dadurch
in verdienten Mißkredit geraten.
g. Schluß der Notwendigkeit
§ 191
Dieser Schluß hat, nach den bloß abstrakten Bestimmungen genommen,
das Allgemeine, wie der Reflexionsschluß die Einzelheit—dieser
nach der zweiten, jener nach der dritten Figur (§ 187)—, zur Mitte;
das Allgemeine gesetzt als in sich wesentlich bestimmt. Zunächst ist
1. das Besondere in der Bedeutung der bestimmten Gattung
oder Art die vermittelnde Bestimmung,—im kategorischen Schlusse;
2. das Einzelne in der Bedeutung des unmittelbaren Seins, daß
es ebenso vermittelnd als vermittelt sei,-im hypothetetischen Schlusse;
3. ist das vermittelnde Allgemeine auch als Totalität seiner
Besonderungen und als ein einzelnes Besonderes, ausschließende
Einzelheit gesetzt,—im disjunktiven Schlusse;—so daß ein und
dasselbe Allgemeine in diesen Bestimmungen als nur in Formen des Unterschieds
ist.
§ 192
Der Schluß ist nach den Unterschieden, die er enthält, genommen
worden, und das allgemeine Resultat des Verlaufs derselben ist, daß
sich darin das Sichaufheben dieser Unterschiede und des Außersichseins
des Begriffs ergibt. Und zwar hat sich 1. jedes der Momente selbst als
die Totalität der Momente, somit als ganzer Schluß erwiesen,
sie sind so an sich identisch; und 2. die Negation ihrer
Unterschiede und deren Vermittlung macht das Fürsichsein aus;
so daß ein und dasselbe Allgemeine es ist, welches in diesen Formen
ist und als deren Identität es hiermit auch gesetzt ist. In dieser
Idealität der Momente erhält das Schließen die Bestimmung,
die Negation der Bestimmtheiten, durch die es der Verlauf ist, wesentlich
zu enthalten, hiermit eine Vermittlung durch Aufheben der Vermittlung und
ein Zusammenschließen des Subjekts nicht mit Anderem, sondern
mit aufgehobenem Anderen, mit sich selbst, zu sein.
Zusatz. In der gewöhnlichen Logik pflegt mit
der Abhandlung der Lehre vom Schluß der erste, die sogenannte Elementarlehre
bildende Teil beschlossen zu werden. Darauf folgt dann als zweiter Teil
die sogenannte Methodenlehre, in welcher nachgewiesen werden soll, wie
durch Anwendung der in der Elementarlehre abgehandelten Formen des Denkens
auf die vorhandenen Objekte ein Ganzes wissenschaftlicher Erkenntnis zustande
zu bringen sei. Wo diese Objekte herkommen und was es überhaupt mit
dem Gedanken der Objektivität für eine Bewandtnis hat, darüber
wird von der Verstandeslogik weiter keine Auskunft gegeben. Das Denken
gilt hier als eine bloß subjektive und formelle Tätigkeit und
das Objektive, dem Denken gegenüber, als ein Festes und für sich
Vorhandenes. Dieser Dualismus ist aber nicht das Wahre, und es ist ein
gedankenloses Verfahren, die Bestimmungen der Subjektivität und der
Objektivität so ohne weiteres aufzunehmen und nicht nach ihrer Herkunft
zu fragen. Beide, sowohl die Subjektivität als auch die Objektivität,
sind jedenfalls Gedanken, und zwar bestimmte Gedanken, welche sich als
in dem allgemeinen und sich selbst bestimmenden Denken begründet zu
erweisen haben. Dies ist hier zunächst rücksichtlich der Subjektivität
geschehen. Diese oder den subjektiven Begriff, welcher den Begriff als
solchen, das Urteil und den Schluß in sich enthält, haben wir
als das dialektische Resultat der beiden ersten Hauptstufen der logischen
Idee, nämlich des Seins oder des Wesens erkannt. Wenn vom Begriff
gesagt wird, er sei subjektiv und nur subjektiv, so ist dies insofern ganz
richtig, als er allerdings die Subjektivität selbst ist. Ebenso subjektiv
wie der Begriff als solcher sind dann auch weiter das Urteil und der Schluß,
welche Bestimmungen nächst den sogenannten Denkgesetzen (der Identität,
des Unterschiedes und des Grundes) in der gewöhnlichen Logik den Inhalt
der sogenannten Elementarlehre bilden. Weiter ist nun aber diese Subjektivität
mit ihren hier genannten Bestimmungen, dem Begriff, dem Urteil und dem
Schluß, nicht als ein leeres Fachwerk zu betrachten, welches seine
Erfüllung erst von Außen, durch für sich vorhandene Objekte,
zu erhalten hat, sondern die Subjektivität ist es selbst, welche,
als dialektisch, ihre Schranke durchbricht und durch den Schluß sich
zur Objektivität erschließt.
§ 193
Diese Realisierung des Begriffs, in welcher das Allgemeine diese
eine in sich zurückgegangene Totalität ist, deren Unterschiede
ebenso diese Totalität sind und die durch Aufheben der Vermittlung
als unmittelbare Einheit sich bestimmt hat, ist das Objekt.
So fremdartig auf den ersten Anblick dieser Übergang vom Subjekt,
vom Begriff überhaupt und näher vom Schlusse—besonders wenn man
nur den Verstandesschluß und das Schließen als ein Tun des
Bewußtseins vor sich hat—in das Objekt scheinen mag, so kann es zugleich
nicht darum zu tun sein, der Vorstellung diesen Übergang plausibel
machen zu wollen. Es kann nur daran erinnert werden, ob unsere gewöhnliche
Vorstellung von dem, was Objekt genannt wird, ungefähr dem
entspricht, was hier die Bestimmung des Objekts ausmacht. Unter Objekt
aber pflegt man nicht bloß ein abstraktes Seiendes oder existierendes
Ding oder ein Wirkliches überhaupt zu verstehen, sondern ein konkretes,
in sich vollständiges Selbständiges; diese Vollständigkeit
ist die Totalität des Begriffs. Daß das Objekt auch
Gegenstand und einem Anderen Äußeres ist, dies
wird sich nachher bestimmen, insofern es sich in den Gegensatz Zum
Subjektiven setzt; hier zunächst als das, worein der Begriff
aus seiner Vermittlung übergegangen ist, ist es nur unmittelbares,
unbefangenes Objekt, so wie ebenso der Begriff erst in dem nachherigen
Gegensatze als das Subjektive bestimmt wird.
Ferner ist das Objekt überhaupt das
eine noch weiter in sich unbestimmte Ganze, die objektive Welt überhaupt,
Gott, das absolute Objekt. Aber das Objekt hat ebenso den Unterschied an
ihm, zerfällt in sich in unbestimmte Mannigfaltigkeit (als objektive
Welt), und jedes dieser Vereinzelten ist auch ein Objekt,
ein in sich konkretes, vollständiges, selbständiges Dasein.
Wie die Objektivität mit Sein, Existenz und
Wirklichkeit verglichen worden, so ist auch der Übergang zu Existenz
und Wirklichkeit (denn Sein ist das erste, ganz abstrakte Unmittelbare)
mit dem Übergange zur Objektivität zu vergleichen. Der Grund,
aus dem die Existenz hervorgeht, das Reflexionsverhältnis,
das sich zur Wirklichkeit aufhebt, sind nichts anderes als der noch unvollkommen
gesetzte Begriff, oder es sind nur abstrakte Seiten desselben,—der
Grund ist dessen nur wesenhafte Einheit, das Verhältnis nur
die Beziehung von reellen, nur in sich reflektiert sein sollenden
Seiten;—der Begriff ist die Einheit von beiden und das Objekt nicht nur
wesenhafte, sondern in sich allgemeine Einheit, nicht nur reelle Unterschiede,
sondern dieselben als Totalitäten in sich enthaltend.
Es erhellt übrigens, daß es bei diesen
sämtlichen Übergängen um mehr als bloß darum zu tun
ist, nur überhaupt die Unzertrennlichkeit des Begriffs oder Denkens
vom Sein zu zeigen. Es ist öfters bemerkt worden, daß Sein
weiter nichts ist als die einfache Beziehung auf sich selbst und daß
diese arme Bestimmung ohnehin im Begriff oder auch im Denken enthalten
ist. Der Sinn dieser Übergänge ist nicht, Bestimmungen aufzunehmen,
wie sie nur enthalten sind (wie auch in der ontologischen Argumentation
vom Dasein Gottes durch den Satz geschieht, daß das Sein eine der
Realitäten sei), sondern den Begriff zu nehmen, wie er zunächst
für sich bestimmt sein soll als Begriff, mit dem diese entfernte
Abstraktion des Seins oder auch der Objektivität noch nichts zu tun
habe, und an der Bestimmtheit desselben als Begriffsbestimmtheit
allein zu sehen, ob und daß sie in eine Form übergeht, welche
von der Bestimmtheit, wie sie dem Begriffe angehört und in ihm
erscheint, verschieden ist.
Wenn das Produkt dieses Übergangs, das Objekt,
mit dem Begriffe, der darin nach seiner eigentümlichen Form verschwunden
ist, in Beziehung gesetzt wird, so kann das Resultat richtig so
ausgedrückt werden, daß an sich Begriff oder auch, wenn
man will, Subjektivität und Objekt dasselbe seien. Ebenso richtig
ist aber, daß sie verschiedenen sind. Indem eins so richtig
ist als das andere, ist damit eben eines so unrichtig als das andere; solche
Ausdrucksweise ist unfähig, das wahrhafte Verhalten darzustellen.
Jenes Ansich ist ein Abstraktum und noch einseitiger als der Begriff
selbst, dessen Einseitigkeit überhaupt sich darin aufhebt, daß
er sich zum Objekte, der entgegengesetzten Einseitigkeit, aufhebt. So muß
auch jenes Ansich durch die Negation seiner sich zum Fürsichsein
bestimmen. Wie allenthalben ist die spekulative Identität nicht jene
triviale, daß Begriff und Objekt an sich identisch seien;—eine Bemerkung,
die oft genug wiederholt worden ist, aber nicht oft genug wiederholt werden
könnte, wenn die Absicht sein sollte, den schalen und vollends böswilligen
Mißverständnissen über diese Identität ein Ende zu
machen; was verständigerweise jedoch wieder nicht zu hoffen steht.
Übrigens jene Einheit ganz überhaupt genommen,
ohne an die einseitige Form ihres Ansichsein zu erinnern, so ist
sie es bekanntlich, welche bei dem ontologischen Beweise vom Dasein
Gottes vorausgesetzt wird, und zwar als das Vollkommeneste.
Bei Anselmus, bei welchem der höchst merkwürdige Gedanke
dieses Beweises zuerst vorkommt, ist freilich zunächst bloß
davon die Rede, ob ein Inhalt nur in unserem Denken sei. Seine Worte
sind kurz diese: 'Certe id, quo maius cogitari nequit, non potest esse
in intellectu solo. Si enim vel in solo intellectu est, potest cogitari
esse et in re: quod maius est. Si ergo id, quo maius cogitari non
potest, est in solo intellectu: id ipsum, quo maius cogitari non potest,
est, quo maius cogitari potest. Sed certe hoc esse non potest.'*
—Die endlichen Dinge sind nach den Bestimmungen, in welchen wir
hier stehen, dies, daß ihre Objektivität mit dem Gedanken derselben,
d.i. ihrer allgemeinen Bestimmung, ihrer Gattung und ihrem Zweck nicht
in Übereinstimmung ist. Cartesius und Spinoza usf. haben diese Einheit
objektiver ausgesprochen; das Prinzip der unmittelbaren Gewißheit
oder des Glaubens aber nimmt sie mehr nach der subjektiveren Weise Anselms,
nämlich daß mit der Vorstellung Gottes unzertrennlich die Bestimmung
seines Seins in unserem Bewußtsein verbunden ist. Wenn das
Prinzip dieses Glaubens auch die Vorstellungen der äußerlichen
endlichen Dinge in die Unzertrennlichkeit des Bewußtseins derselben
und ihres Seins befaßt, weil sie in der Anschauung mit der
Bestimmung der Existenz verbunden sind, so ist dies wohl richtig. Aber
es würde die größte Gedankenlosigkeit sein, wenn gemeint
sein sollte, in unserem Bewußtsein sei die Existenz auf dieselbe
Weise mit der Vorstellung der endlichen Dinge verbunden als mit der Vorstellung
Gottes; es würde vergessen, daß die endlichen Dinge veränderlich
und vergänglich sind, d.i. daß die Existenz nur transitorisch
mit ihnen verbunden, daß diese Verbindung nicht ewig, sondern trennbar
ist. Anselm hat darum mit Hintansetzung solcher Verknüpfung, die bei
den endlichen Dingen vorkommt, mit Recht das nur für das Vollkommene
erklärt, was nicht bloß auf eine subjektive Weise, sondern zugleich
auf eine objektive Weise ist. Alles Vornehmtun gegen den sogenannten ontologischen
Beweis und gegen diese Anselmische Bestimmung des Vollkommenen hilft nichts,
da sie in jedem unbefangenen Menschensinne ebensosehr liegt, als [sie]
in jeder Philosophie, selbst wider Wissen und Willen, wie im Prinzip des
unmittelbaren Glaubens, zurückkehrt.
Der Mangel aber in der Argumentation Anselms, den
übrigens Cartesius und Spinoza so wie das Prinzip des unmittelbaren
Wissens mit ihr teilen, ist, daß diese Einheit, die als das
Vollkommeneste oder auch subjektiv als das wahre Wissen ausgesprochen wird,
vorausgesetzt, d.i. nur als an sich angenommen wird. Dieser
hiermit abstrakten Identität wird sogleich die Verschiedenheit
der beiden Bestimmungen entgegengehalten, wie auch längst gegen Anselm
geschehen ist, d.h. in der Tat, es wird die Vorstellung und Existenz des
Endlichen dem Unendlichen entgegengehalten, denn wie vorhin bemerkt,
ist das Endliche eine solche Objektivität, die dem Zwecke, ihrem Wesen
und Begriffe zugleich nicht angemessen, von ihm verschieden ist,—oder eine
solche Vorstellung, solches Subjektives, das die Existenz nicht involviert.
Dieser Einwurf und Gegensatz hebt sich nur dadurch [auf], daß das
Endliche als ein Unwahres, daß diese Bestimmungen als für
sich einseitig und nichtig und die Identität somit als eine, in
die sie selbst übergehen und in der sie versöhnt sind, aufgezeigt
werden.
*Anselm von Canterbury, Proslogion
2. ''Sicherlich kann 'das, über dem Größeres nicht gedacht
werden kann,' nicht im Verstande allein sein. Denn wenn es wenigstens im
Verstande allein ist, kann gedacht werden, daß es auch in Wirklichkeit
existiere—was größer ist. Wenn also 'das, über dem Größeres
nicht gedacht werden kann,' im Verstande allein ist, so ist eben 'das,
über dem Größeres nicht gedacht verden kann,' über
dem Größeres gedacht werden kann. Das aber kann gewiß
nicht sein.'' (Übers. Fr. S. Schmit). Text